Nicht jede Wohnung und nicht jeder Verbraucher hat einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger. Wer eine Einliegerwohnung vermietet, Strom für eine Garage abzweigt oder in einer WG die Kosten für die Waschmaschine aufteilen will, greift oft zum Strom-Zwischenzähler.
Doch einfach einen Zähler aus dem Baumarkt einbauen und dem Mieter eine Rechnung schreiben? So einfach ist es leider nicht. Wer hier Fehler macht, riskiert rechtlichen Ärger wegen Verstoßes gegen das Eichgesetz. Wir klären auf, was erlaubt ist und wie Sie korrekt abrechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Interne Abrechnung: Ein Zwischenzähler (Untermesser) dient nur der privaten Verrechnung zwischen Vermieter und Mieter. Der Energieversorger hat damit nichts zu tun.
- Eichpflicht: Wer Strom gegen Geld abrechnet, muss zwingend einen geeichten Zähler verwenden (MID-Konformität). Ungenaue oder abgelaufene Zähler sind für Abrechnungen unzulässig.
- Installation: Fest verbaut im Sicherungskasten oder als Steckdosen-Aufsatz. Feste Einbauten darf nur der Elektriker vornehmen.
- Kostenfalle Grundgebühr: Der Zwischenzähler misst nur den Verbrauch (kWh). Vermieter müssen fair entscheiden, wie sie die Grundgebühr des Hauptzählers anteilig umlegen.
Wann ist ein Zwischenzähler sinnvoll?
Ein eigener, offizieller Zähler vom Netzbetreiber kostet oft hohe Anschlussgebühren und eine jährliche Grundgebühr. Ein privater Zwischenzähler ist die günstige Alternative für:
- Einliegerwohnungen: Wenn keine getrennten Stromkreise für einen offiziellen Zähler vorhanden sind.
- Möblierte Zimmer / Untervermietung: Um vom Pauschalmodell („Warmmiete“) zur verbrauchsgenauen Abrechnung zu wechseln.
- Gemeinschaftsräume: Waschmaschinen im Waschkeller, um den Strom dem jeweiligen Nutzer zuzuordnen.
- E-Mobilität: Um den Strom der Wallbox in der Garage vom Hausstrom zu trennen, falls der Mieter dort lädt.
- Gartenhäuser: Wenn Strom vom Haupthaus abgezweigt wird.
Das Wichtigste: Das Eichgesetz (MID)
Das ist der Punkt, an dem die meisten privaten Vermieter scheitern. In Deutschland gilt das Mess- und Eichgesetz (MessEG). Es besagt: Wer Werte für den geschäftlichen Verkehr (dazu gehört die Nebenkostenabrechnung) ermittelt, muss geeichte Messgeräte verwenden.
- Woran erkenne ich das? Moderne Zähler haben eine MID-Kennzeichnung (meist ein Rechteck mit einem „M“ und dem Jahr der Eichung, z. B. M23 für 2023).
- Gültigkeitsdauer: Elektronische Stromzähler sind in der Regel 8 Jahre geeicht (mechanische Ferraris-Zähler oft 16 Jahre). Danach müssen sie getauscht oder neu geeicht werden.
- Konsequenz: Verwenden Sie einen ungeeichten Billig-Zähler für die Abrechnung, darf der Mieter die Zahlung verweigern. Zudem begehen Sie streng genommen eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Zähler-Typen gibt es?
Je nach Anwendungsfall gibt es drei Varianten:
- Hutschienen-Zähler (Für die Verteilung): Dies ist die professionelle Lösung. Ein kleines digitales Gerät, das direkt im Sicherungskasten auf die Schiene geklickt wird.
- Vorteil: Manipulationssicher, unsichtbar, misst ganze Räume/Wohnungen.
- Nachteil: Einbau nur durch Elektrofachkraft.
- Aufputz-Zähler (Ferraris oder Digital): Der klassische „schwarze Kasten“, der oft im Keller neben dem Hauptzähler hängt. Wird heute meist nur noch bei Sanierungen alter Anlagen verwendet.
- Steckdosen-Zwischenzähler (Für Einzelgeräte): Ein Adapter, der wie eine Zeitschaltuhr in die Steckdose gesteckt wird.
- Einsatz: Waschmaschine oder Trockner des Mieters im Keller des Vermieters.
- Achtung: Achten Sie beim Kauf zwingend auf den Hinweis „geeicht“ oder „MID-konform“. Die meisten Geräte bei Amazon für 15 € sind reine Energiekostenmessgeräte für den Eigenbedarf und nicht für Abrechnungen zugelassen!
Wie erstellt man die Abrechnung?
Der Energieversorger schickt die Rechnung für den Hauptzähler an den Vermieter. Der Vermieter muss diese Kosten nun aufteilen.
Die Formel für den Mieter: (Abgelesener Verbrauch in kWh) x (Aktueller Strompreis pro kWh laut Versorger)
Das Problem mit der Grundgebühr: Der Hauptzähler kostet eine monatliche Grundgebühr (z. B. 120 € im Jahr). Wie wird diese verteilt? Hier gibt es keine gesetzliche Starrheit, aber es muss „billigem Ermessen“ entsprechen. Üblich sind:
- Nach Köpfen: Anzahl der Personen im Haus.
- Nach Fläche: Anteilige Quadratmeter.
- Prozentual: Wer 30 % des Gesamtstroms verbraucht hat, zahlt auch 30 % der Grundgebühr.
Tipp: Halten Sie den Verteilerschlüssel für die Grundgebühr unbedingt schriftlich im Mietvertrag fest, um Streit zu vermeiden.
Fazit
Zwischenzähler sind eine hervorragende Möglichkeit, Kosten fair zu verteilen, ohne tausende Euro für einen neuen Netzanschluss zu zahlen. Aber: Sparen Sie nicht am Gerät. Ein MID-geeichter Hutschienenzähler kostet ca. 40–80 Euro. Kaufen Sie kein ungeeichtes Spielzeug, sonst ist Ihre gesamte Stromabrechnung im Streitfall ungültig.
