Es ist einer dieser kleinen Alltagsschrecken: Man öffnet den Unterschrank unter dem Waschbecken und bemerkt plötzlich Feuchtigkeit, vielleicht sogar eine kleine Pfütze. Nach kurzem Suchen stellt man fest, der Siphon ist durchgerostet. So ein unscheinbares Teil, aber wenn es undicht wird, kann das schnell unangenehm werden.
Die nächste Frage liegt auf der Hand: Wer kommt eigentlich für den Schaden auf? Der Mieter, der Vermieter, oder vielleicht die Versicherung?
In diesem Beitrag erkläre ich, worauf es in solchen Fällen ankommt, wie Sie richtig reagieren und wie sich Streit über Kosten vermeiden lässt.
Das Wichtigste zuerst
- Ob Mieter oder Vermieter zahlt, hängt von Ursache und Verantwortung ab.
- Kleine Reparaturen können unter die „Kleinreparaturklausel“ im Mietvertrag fallen.
- Bei Folgeschäden durch austretendes Wasser kann auch eine Versicherung greifen.
Was bedeutet überhaupt „Siphon durchgerostet“?
Ein Siphon, oft auch Geruchsverschluss genannt, ist das gebogene Rohr unter dem Waschbecken, das unangenehme Gerüche aus dem Abfluss fernhält. Er besteht meist aus Metall oder Kunststoff. In älteren Wohnungen findet man häufig noch verchromte Metall-Siphons, und genau diese neigen mit der Zeit dazu, zu korrodieren.
Rost entsteht durch Feuchtigkeit und Sauerstoff, manchmal auch durch Reinigungsmittel oder Kondenswasser, das sich im Unterschrank sammelt. Nach Jahren kann sich das Material so weit zersetzen, dass kleine Löcher entstehen. Dann tropft es.
Ein durchgerosteter Siphon ist also kein spektakulärer Defekt, aber einer, der Folgeschäden verursachen kann, von aufquellenden Möbeln bis zu Feuchtigkeit im Mauerwerk.
Wer ist verantwortlich? Die rechtliche Einordnung
Hier kommt es, wie so oft im Mietrecht, auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Dazu gehört auch die Sanitärinstallation, also Rohre, Leitungen und der Siphon.
Wenn der Siphon also durch normalen Verschleiß oder Alterung durchgerostet ist, muss in der Regel der Vermieter für den Ersatz sorgen.
Anders sieht es aus, wenn der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist, zum Beispiel, weil aggressive Chemikalien regelmäßig in den Abfluss gegossen wurden. Dann kann der Mieter haftbar gemacht werden.
Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Sie besagt, dass der Mieter kleinere Instandsetzungen selbst bezahlen muss, sofern der Betrag eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (meist 100 bis 120 Euro pro Fall, maximal 8 % der Jahresmiete insgesamt).
Ob der Austausch eines Siphons darunter fällt, ist allerdings strittig. Denn ein Siphon gehört nicht zu den Gegenständen, die der Mieter „häufig in Gebrauch“ hat, im Gegensatz zu Türgriffen oder Wasserhähnen. Deshalb sehen viele Gerichte den Siphon eher als Teil der Vermieterpflicht.
Ein Beispiel:
Das Amtsgericht Köln entschied 2014 (Az. 220 C 27/14), dass die Erneuerung eines Siphons keine Kleinreparatur ist, da der Mieter diesen nicht regelmäßig nutzt, sondern nur die Funktion des Waschbeckens.
Wenn Wasser austritt: Wer zahlt den Folgeschaden?
Wird der Schaden früh bemerkt, bleibt es meist beim Austausch des Siphons. Doch wenn Wasser unbemerkt austritt, können weitere Schäden entstehen, etwa an der Wand, am Boden oder am Unterschrank.
Hier stellt sich die nächste Frage: Welche Versicherung ist zuständig?
- Gebäudeversicherung: Deckt Schäden an der Bausubstanz, also etwa feuchte Wände oder Böden. Diese Versicherung liegt in der Regel beim Vermieter.
- Hausratversicherung: Greift, wenn das Inventar des Mieters betroffen ist, zum Beispiel, wenn der Schrank unter dem Waschbecken aufquillt.
- Haftpflichtversicherung: Wenn der Mieter den Schaden verursacht hat (etwa durch Fahrlässigkeit), kann seine private Haftpflicht einspringen.
Wichtig: Sofort handeln
Sobald ein Leck auffällt, sollte der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich notwendig. Wird der Schaden verzögert gemeldet, kann das als Pflichtverletzung gewertet werden, und der Mieter haftet dann möglicherweise selbst für Folgeschäden.
Wie der Austausch eines durchgerosteten Siphons abläuft
In vielen Fällen ist der Austausch unkompliziert. Ein Installateur kann den alten Siphon innerhalb von 30 Minuten ersetzen. Materialkosten liegen bei etwa 15 bis 40 Euro, die Arbeitszeit schlägt mit 50 bis 100 Euro zu Buche.
Bei neueren Installationen bestehen Siphons häufig aus Kunststoff, der nicht rostet. Der Austausch auf Kunststoff ist daher oft sinnvoll, um künftige Probleme zu vermeiden.
Wer handwerklich geschickt ist, kann den Siphon auch selbst tauschen, allerdings nur, wenn es sich tatsächlich um ein einfaches Modell handelt. In Mietwohnungen sollte man solche Arbeiten aber immer vorher mit dem Vermieter absprechen.
Typische Szenarien aus der Praxis
Nehmen wir zwei Beispiele, wie sie in der Realität oft vorkommen:
Beispiel 1:
Frau M. bemerkt eine feuchte Stelle im Badschrank. Der Installateur stellt fest, dass der alte Metall-Siphon an der Unterseite durchgerostet ist. Der Vermieter trägt die Kosten, weil es sich um normalen Verschleiß handelt. Der Austausch wird über die Hausverwaltung beauftragt.
Beispiel 2:
Herr T. hat regelmäßig aggressive Rohrreiniger verwendet. Nach zwei Jahren ist der Siphon undicht. Der Gutachter erkennt Spuren von chemischer Korrosion. In diesem Fall muss der Mieter den Schaden selbst bezahlen.
Beide Fälle zeigen: Die Ursache ist entscheidend. Und sie verdeutlichen, wie wichtig es ist, sorgsam mit Installationen umzugehen und Auffälligkeiten früh zu melden.
Vorbeugen lohnt sich
Ein Siphon hält nicht ewig, aber mit etwas Pflege kann man seine Lebensdauer deutlich verlängern. Hier einige einfache Tipps:
- Feuchtigkeit vermeiden: Lassen Sie den Unterschrank gelegentlich offen, damit Luft zirkulieren kann.
- Keine aggressiven Reiniger: Besser sind milde Mittel oder Hausmittel wie Natron und Essig.
- Regelmäßige Kontrolle: Einmal im Jahr einen Blick unter das Waschbecken werfen kann viel Ärger ersparen.
- Tropfstellen sofort prüfen: Schon ein leichter Feuchtigkeitsfilm kann ein Hinweis auf beginnende Korrosion sein.
Wer früh reagiert, spart sich meist größere Reparaturen, und Diskussionen über die Kosten.
Fazit
Ein durchgerosteter Siphon ist ärgerlich, aber kein Drama. Entscheidend ist, schnell zu handeln und die Zuständigkeit zu klären. In den meisten Fällen liegt die Verantwortung beim Vermieter, besonders wenn es sich um normalen Verschleiß handelt.
Kommt es zu Folgeschäden, helfen Gebäude- oder Hausratversicherung, sofern der Schaden rechtzeitig gemeldet wird. Und wer vorbeugt, erspart sich in Zukunft nicht nur Ärger, sondern auch nasse Überraschungen im Badschrank.
Am Ende gilt: Kleine Ursachen können große Wirkungen haben. Ein kurzer Blick unter das Waschbecken ab und zu ist keine schlechte Idee, Ihr Zuhause wird es Ihnen danken.
