Jeder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung steht früher oder später vor der Frage: Sanieren oder modernisieren — oder einfach den Bestand lassen? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist in der Regel nicht möglich. Wer aber die richtigen Maßnahmen kennt und klug vorgeht, kann den Marktwert seiner Immobilie erheblich steigern. Es geht dabei nicht um Optik, sondern um substanzielle Dinge, die von Gutachtern, Banken und Kaufinteressenten bewertet werden können.
Welche Sanierungsmaßnahmen wirklich wertrelevant sind
Das Thema Wertsteigerung bei Immobilien lässt sich nicht auf eine einzige Maßnahme reduzieren. Der Bereich der Verbesserungen reicht von energetischer Sanierung über die Anpassung des Grundrisses bis zur Gestaltung des Bades. Maßgebend ist, welche Investitionen den Verkehrswert tatsächlich steigern und welche „nur“ den Wohnwert verbessern, ohne dass sich das im Kaufpreis niederschlägt.
Auf die Höhe des Sachwertes wirken sich bei der Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren (ImmoWertV) vor allem folgende Maßnahmen positiv aus: der Wechsel veralteter Heizungsanlagen, die Dämmung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung von Fenstern und Türen.
Diese Maßnahmen fließen direkt in den Sachwertfaktor mit ein, der bei der Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verwendet wird.
Ein weiterer Faktor zur Wertermittlung ist der energetische Zustand des Gebäudes. Mit der ab 2024 verschärften Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekommt das Thema Energieeffizienzklasse noch größeren Nachdruck seitens der Käufer und Finanzierer. Objekte, die über einen Energieausweis der Klassen A oder B verfügen, erzielen am Markt merkliche Aufschläge im Preis gegenüber vergleichbaren Objekten der Klassen E oder F.
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Was rechnet sich wirklich?
Nicht jede Sanierung ist automatisch eine sinnvolle Investition. Die Faustregel lautet: Der durch die Maßnahme erzielte Wertzuwachs sollte die Investitionskosten idealerweise übersteigen oder zumindest decken. In der Praxis zeigt sich, dass vor allem Badezimmermodernisierungen und Küchen mit einem Wiedergewinnungsfaktor von 50 bis 70 Prozent kalkuliert werden sollten. Das bedeutet: Bei einer Investition von 20.000 Euro in ein neues Bad lässt sich statistisch ein Wertzuwachs von 10.000 bis 14.000 Euro erwarten.
Anders sieht es bei energetischen Maßnahmen aus. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG) mit Zuschüssen von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten, unter bestimmten Voraussetzungen auch höher. Wenn Fördermittel eingerechnet werden, verbessert sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis erheblich. Gleichzeitig reduzieren niedrigere Betriebskosten die Renditerechnung für Kapitalanleger spürbar.
Planung und Reihenfolge: Warum die Sanierungssequenz entscheidet
Ein häufiger Fehler bei Sanierungsvorhaben ist die falsche Reihenfolge der Maßnahmen. Wer etwa zunächst neue Bodenbeläge verlegt und danach Leitungen saniert, riskiert kostspielige Doppelarbeiten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt im Rahmen ihres Sanierungsfahrplans, mit der Gebäudehülle zu beginnen: also Dach, Fassade und Keller, bevor die Heizung erneuert wird. Erst wenn die thermische Hülle stimmt, lässt sich die neue Heizanlage korrekt dimensionieren.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) der dena bietet Eigentümern eine strukturierte Grundlage, um Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren und Fördermittel optimal auszuschöpfen. Der iSFP wird von zertifizierten Energieberatern erstellt und ist Voraussetzung für den Bonus im Rahmen des BEG.
Für Vermieter kommt ein weiterer Aspekt hinzu: das Mietrecht. Modernisierungsmaßnahmen können nach Paragraf 559 BGB anteilig auf die Miete umgelegt werden, sofern bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt sind, darunter die Ankündigungspflicht mit mindestens drei Monaten Vorlaufzeit. Gleichzeitig erhöhen modernisierte Objekte die Marktmiete im Neuvermietungsfall und steigern so den Ertragswert, der bei der Bewertung von Renditeobjekten das zentrale Kriterium ist.
Standards und Zertifizierungen als Qualitätsnachweis
Immer wichtiger wird neben dem baulichen Zustand auch der Nachweis von Zertifikaten als Wertgarant. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), das seit 2022 Voraussetzung für den höchsten Fördersatz im BEG ist, bewertet Gebäude nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien. Zertifizierte Objekte signalisieren Käufern und Finanzierungspartnern, dass das Gebäude nach nachvollziehbaren Maßstäben errichtet oder saniert wurde.
Gleichfalls kommt dem Energieausweis, der beim Verkauf oder bei Neuvermietung vorgeschrieben ist, eine immer größere Bedeutung zu. Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) belegen, dass Objekte mit schlechten Energiekennwerten im Verkauf Abschläge von bis zu 20 Prozent hinnehmen müssen, verglichen mit energetisch sanierten Vergleichsobjekten in derselben Lage.
Wer eine Sanierung plant, sollte sich frühzeitig mit einem zertifizierten Energieberater abstimmen, der in der Energie-Effizienz-Experten-Datenbank geführt wird. Nur Fachleute aus dieser Liste sind berechtigt, BEG-Anträge fachlich zu begleiten, was Voraussetzung für die Förderung ist.
