
Wer ein Gewerbeobjekt oder ein größeres Wohnbauvorhaben plant, muss sich frühzeitig mit der Frage befassen, ob die im Bebauungsplan geforderte öffentliche Wasserversorgung im Brandfall auch ausreicht. In vielen Gemeinden lautet die Antwort leider nein. Das Trinkwassernetz ist auf den Verbrauch, nicht auf die mengenmäßigen Erfordernisse der Feuerwehr innerhalb weniger Minuten ausgelegt. Hier entscheidet sich nun, ob in dem betreffenden Bauvorhaben zusätzliche Löschwasser Infrastruktur erforderlich wird.
Wie wird der Löschwasserbedarf berechnet?
Die Grundlagen der Berechnung stellt in Deutschland das DVGW-Arbeitsblatt W 405 mit seinem sog. Grundschutz bereit. Entscheidend sind die Art der baulichen Nutzung, Geschossflächenzahl und Brandgefahrklasse eines Gebietes. Für ein typisches Wohn- oder Mischgebiet sind je nach Bebauungsdichte 48 bis 96 m3/h gefordert, bereitzustellen über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden. Industrie- und Gewerbeflächen mit Unfallgefahren können weit darüber hinaus gehen.
Diese Werte stimmen Sie bei der Bauleitplanung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab. Ist der nächste leistungsfähige Hydrant zu weit entfernt oder kann das Netz den geforderten Volumenstrom nicht liefern, muss der Bauherr eine eigene Löschwasserreserve schaffen. Am besten bewährt hat sich hier der erdverlegte Löschwassertank aus Kunststoff, der die geforderte Menge dauerhaft vorhält und unabhängig vom öffentlichen Netz zur Verfügung steht.
Welche Speicherlösungen möglich sind
Zahlreiche Bauweisen kommen hierzu in Frage. Offene Löschwasserteiche nach DIN 14210 sind zwar zulässig, aber flächenintensiv und pflegeaufwendig. Stahlbehälter besitzen zwar eine hohe Stabilität, sind aber korrosionsanfällig und schwer. Behälter aus Polyethylen haben sich bei mittleren Volumina durchgesetzt, da sie chemisch beständig, frostsicher verlegbar und vergleichsweise leicht zu installieren sind.
Bei der Auswahl gelten mehrere Kriterien. Das nutzbare Volumen sollte der benötigten Löschwassermenge (übliche Größen ab 50 m3, modular bis in den dreistelligen Bereich) entsprechen. Soweit erforderlich, muss die Saugleitung so reichlich bemessen sein, dass die Feuerwehr den Tank über genormte Anschlüsse nach DIN 14244 entnehmen kann. Ferner muß die statische Eignung für die geplante Einbautiefe und die zu erwartende Verkehrslast gegeben sein, wenn der Behälter z. B. unter einer befahrbaren Fläche liegt.
Die Hersteller weisen in der Regel die Eignung ihrer Produkte über gesondert geführte Werkszeugnisse und Materialprüfungen nach. Wichtig ist, dass Planer auf die Konformität mit den einschlägigen Normen und auf eine dokumentierte Druck- und Dichtheitsprüfung vor der Inbetriebnahme achten.
Einbau, Abnahme und Betrieb
Die Verlegung erfolgt frostfrei unterhalb der örtlichen Frosttiefe, in der Regel ab etwa 80 cm Überdeckung. Die entscheidende Voraussetzung ist eine fachgerechte Bettung im verdichteten Sandbett, damit punktueller Belastung vorgebeugt wird. Bei hohem Grundwasserstand ist eine Auftriebssicherung vorzusehen.
Nach dem Einbau prüft die Brandschutzdienststelle, ob Volumen, Zufahrt und Entnahmestellen den Vorgaben entsprechen. Diese Abnahme ist Voraussetzung dafür, daß die Löschwasserversorgung als gesichert gilt und die Baugenehmigung in diesem Punkt erfüllt wird. Im laufenden Betrieb sind regelmäßige Sichtkontrollen und eine periodische Prüfung der Anschlüsse an den Tank zu empfehlen, um deren Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen.
Wer also schon in der ersten Planungsphase den Löschwasserbedarf abklärt und die Speicherlösung mit der Feuerwehr und Genehmigungsbehörde abstimmt, erspart sich teure Nachrüstungen. Eine belastbare Bedarfsberechnung und die Wahl eines normkonformen Speichers sind die Grundlage für jedes Bauprojekt, das den brandschutztechnischen Anforderungen standhält.
